CITES steht für «Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora». Das internationale Übereinkommen wurde 1973 geschaffen, um gefährdete Tier- und Pflanzenarten zu schützen und deren nachhaltige Nutzung sicherzustellen. Die Schweiz gehört zu den Erstunterzeichnenden.
Für den grenzüberschreitenden Handel mit Arten und Produkten, die unter CITES fallen, ist eine Bewilligung des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) erforderlich. Dies betrifft beispielsweise auch Produkte der Uhren- und Luxusgüterindustrie, wenn geschützte Materialien verwendet werden.
Die Importdaten können elektronisch beim BLV erfasst werden. Nach deren Prüfung kann ein Antrag auf Wiederausfuhr gestellt werden. Nach der Genehmigung durch das BLV wird die entsprechende Bescheinigung bei einer Handelskammer in der Region des Kunden ausgestellt.