Ursprungszeugnisse dienen dazu, den Ursprung einer Ware offiziell nachzuweisen. Grundlage dafür sind die nichtpräferenziellen Ursprungsregeln. Die Dokumente werden ausschliesslich durch die zuständigen Handelskammern beglaubigt.
Ein Ursprungszeugnis kann beispielsweise aufgrund von Einfuhrbestimmungen, Zoll- und Devisenvorschriften oder im Zusammenhang mit einem Akkreditiv verlangt werden. Je nach Anforderung können neben dem Ursprung auch Angaben zum Wert, Preis oder zur Identifikation der Ware enthalten sein.
Die Mitarbeitenden der Berner Handelskammer geben Auskunft über die jeweiligen Ländervorschriften, die Ausstellung von Exportdokumenten und weitere länderspezifische Anforderungen.